Telekom erhöht Preise für Internet-Bestandskunden ab April 2026

Telekom: Preiserhöhung für Bestandskunden ab 1.4.2026 - Ältere MagentaZuhause-Tarife vor April 2023 betroffen – Sonderkündigungsrecht besteht

09.02.2026

Telekom

Nein, kein Aprilscherz. Die Telekom hat ihren Bestandskunden eine Preiserhöhung zum 1. April 2026 angekündigt. Betroffen sind hier MagentaZuhause-Tarife sowie Call-&-Surf-Tarife, die vor dem April 2023 abgeschlossen wurden.

Im konkreten Fall wird für den MagentaZuhause L mit 100 Mbit/s eine Preiserhöhung um 2 € veranschlagt, sodass sich die Kosten künftig auf 46,95 € pro Monat erhöhen sollen. Neukunden zahlen für diesen Tarif derzeit 48,95 € Grundgebühr, erhalten bei Online-Abschluss aber weitere Rabattvorteile.

Die Telekom selbst spricht von einer »notwendigen« Preisanpassung zum 1. April 2026 und beruft sich hierbei auf die AGB.

Auf Basis unserer Allge­meinen Geschäfts­bedin­gungen passen wir daher den Preis für Ihren Magenta Zuhause L Vertrag an. [...] Ab 1. April 2026 erhöht sich der monat­liche Grund­preis um 2,00 Euro von 44,95 Euro auf 46,95 Euro (alle Preise brutto).

Das Wichtigste in Kürze
  • Die Telekom erhöht ab dem 1.4.2026 die Grundgebühr für bestimmte Festnetz-Bestandskunden
  • Im konkreten Fall (MagentaZuhause L vor April 2023 abgeschlossen) sollen 2 € pro Monat mehr berechnet werden (46,95 € statt 44,95 €)
  • Kunden haben bei Preiserhöhungen ein Sonderkündigungsrecht von 3 Monaten

Immerhin: Die Preissteigerung für Bestandskunden fällt geringer aus als die Grundgebühr, die für Neukunden derzeit aufgerufen wird. Wobei diese Vergleiche bei einer Preissteigerung nun einmal immer etwas hinken, da Neukunden schließlich auch von Neukunden-Rabatten profitieren.

Wie immer greift bei Preiserhöhungen die Möglichkeit, von einem Sonderkündigungsrecht Gebrauch zu machen. Pflichtmäßig informiert der Netzbetreiber darüber ebenfalls.

Sollten Sie mit der Preis­erhö­hung nicht einver­standen sein, haben Sie die Möglich­keit, Ihren Vertrag in Textform ohne Kosten und ohne Einhal­tung einer Frist zu kündigen - inner­halb von drei Monaten nach Erhalt dieses Schrei­bens, frühes­tens jedoch zum Ablauf des 31. März 2026. Wenn Sie Ihren Vertrag zu einem späteren Zeit­punkt oder nicht kündigen, wird der neue Preis ab dem 1. April 2026 berechnet. Ihr Recht zur ordent­lichen Kündi­gung bleibt hiervon unbe­rührt.

So lässt sich die Preissteigerung ab dem 1.4.2026 verhindern, allerdings ist dann auch ein neuer Festnetz-Tarif notwendig. Wer nicht reagiert, behält seinen bestehenden Vertrag zu den erhöhten Tarifkonditionen ab April.

Nicht auszuschließen ist, dass Betroffene in der nächsten Zeit Angebote zur Vertragsverlängerung vorgeschlagen bekommen werden. Wer darauf eingeht, bindet sich wieder für zwei Jahre.

Mit unserem Festnetz-Vergleichsrechner lassen sich alternative Anbieter genauer unter die Lupe nehmen, sodass du dir erst einmal ein genaueres Bild darüber machen kannst, welche Preise für DSL & Co. aktuell marktüblich sind, solltest du deinen vor Jahren abgeschlossenen Tarif noch einmal überdenken wollen.

Die Telekom-Mobilfunksparte (MagentaMobil) ist bislang nicht betroffen. Für Neukunden hatte der Netzbetreiber hier zuletzt sogar seine bekannte Telekom Cashback-Aktion erweitert und damit noch attraktiver gestaltet.

Die Entwicklung zeigt dennoch: Schon mit Entfallen des MagentaEINS-Preisvorteils bei Kombination von Festnetz und Mobilfunk seit April 2025 haben sich die Preise des Mobilfunkkrösus in den letzten Monaten sukzessive in eine höhere Richtung bewegt. Vergleichsrechner können helfen, die Kosten bestehender Mobilfunktarife einmal nach aktuellen Preisen zu überprüfen und aktualisieren.

Quellen

Netzkosten: Telekom hebt Preise älterer DSL-Tarife um 2 Euro an, Beitrag vom 5.2.2026, https://www.computerbase.de/news/internet/netzkosten-telekom-hebt-preise-aelterer-dsl-tarife-um-2-euro-an.96043/, letzter Abruf am 5.2.2026

Autor: TARIFFUXX Redaktionsteam