Diensthandy: Privat-Nutzung ist laut Bitkom-Umfrage zu 88 Prozent erlaubt
36 Prozent nutzen ihr Privathandy dienstlich
24. April 2023
88% dürfen ihr Diensthandy privat nutzen, machen davon aber selten Gebrauch
Der Bitkom hat in einer repräsentativen Umfrage die Diensthandy-Nutzung deutscher Arbeitnehmer untersucht. Das Ergebnis: 88% dürfen das dienstlich genutzte Smartphone auch für private Gespräche einsetzen.
Allerdings wird von dieser Regelung nur selten Gebrauch gemacht (genauer gesagt zu 18%), ferner sollte beachtet werden, dass es einer Genehmigung bedarf:
Beschäftigte, die ihr dienstliches Smartphone auch für private Zwecke nutzen, brauchen dafür die ausdrückliche Erlaubnis ihres Arbeitgebers. Ratsam ist außerdem, die Bedingungen der Nutzung und Kostenübernahme schriftlich zu regeln
36% nutzen das private Handy dienstlich
Vielleicht ganz interessant: Beim umgekehrten Fall, also der dienstlichen Nutzung privater Handys, geben 36% diese Hybridnutzung an, sogar ohne dass die Kostenübernahme dafür klar geregelt ist.
Bei 64% besteht keine Kostenübernahme für den Handyvertrag durch den Arbeitgeber, während sich bei 11% der Arbeitgeber wiederum sogar an den Anschaffungskosten für das Gerät beteiligt. Eine einheitliche Linie ist hier nicht erkennbar.
Gut also, wenn du generell darauf achtest einen günstigen Handytarif abzuschließen, wobei generell von einer Mischnutzung abgeraten wird:
Wenn private Geräte dienstlich genutzt werden, sind unter bestimmten Umständen auch Maßnahmen für Sicherheit und Datenschutz notwendig – insbesondere, wenn es um die Übertragung und Speicherung arbeitsbezogener Daten oder Kontakte geht. Hier braucht es klare Regeln zur sicheren Nutzung privater Geräte
Der Bitkom rät dazu, (getrennte) Dienstgeräte zur Verfügung zu stellen, schon allein aus Sicherheits- und Datenschutzperspektive. Und schließlich gibt es ja auch gerade dafür Geschäftskundentarife.
Das Diensthandy darf bei den meisten auch privat genutzt werden, Pressemitteilung vom 24.4.2023, https://www.bitkom.org/Presse/Presseinformation/Diensthandy-darf-meist-privat-genutzt-werden, letzter Abruf am 24.4.2023