Diensteanbieterverpflichtung (DAV): Sorgt die Bundesnetzagentur selbst für günstigere 5G-Tarife?
Fairer und diskriminierungsfreier Zugang zu Mobilfunknetzen wird aktiv diskutiert
21. Juli 2023
Am 19.6.2023 hatte der politisch besetzte Beirat der Bundesnetzagentur ein Beschlusspapier veröffentlicht, das aufhorchen ließ und Gedankenspiele um eine sogenannte Diensteanbieterverpflichtung (DAV) nährte.
Im Zentrum dieser DAV steht die Idee fairen Wettbewerbs mit Marktzugangschancen, was vor allem im Hinblick auf die Versorgung mit 5G wichtig sei.
Der Beirat sieht die Notwendigkeit eines funktionierenden Wettbewerbs. Mehr Wettbewerb hat positive Auswirkungen auf die angebotene Qualität und die dafür veranschlagten Preise zur Folge. Bei der vergangenen Frequenzvergabe wurde der Schritt hin zu mehr Infrastukturwettbewerb gegangen. Ein fairer und diskriminierungsfreier Zugang von Diensteanbietern und Mobile Virtual Network Operators (MVNO) im Vorleistungsmarkt muss gesichert sein.
Die Kernidee: Regulierte Einkaufspreise sollen Mobilfunkanbietern den Marktzugang sichern. Freenet-Chef Vilanek sieht das Handeln der BNetzA als notwendig an und sieht sich ansonsten »bei 5G im Grunde ausgesperrt«, wie er gegenüber dem Handelsblatt ausführt.
Klingt aus Verbrauchersicht nachvollziehbar, denn Netzbetreiber, die 5G-Frequenzen teuer ersteigert haben, müssen die Investitionen in die 5G-Netzinfrastruktur ja erst einmal wieder verdienen und stehen nicht gerade für ein preisgünstiges Tarifniveau
Ein einfacher Blick in unserem unabhängigen 5G-Vergleichsrechner zeigt dir hier, womit du rechnen musst und wie wenig Wettbewerb es gegenüber dem LTE-Tarifmarkt derzeit gibt.
Andererseits ist natürlich auch die Position der investierenden Netzbetreiber zu verstehen. Warum weiter investieren, wenn für die Marktöffnung nur regulierte Preise durchgesetzt werden können?
Und Mobilfunk-Discounter, Provider bzw. virtuelle Netzbetreiber (MVNO), die über kein eigenes Netz verfügen, sind natürlich bestrebt, günstige Einkaufspreise herauszuholen: Sie werden immer unter Verweis auf den Verbraucherwettbewerb »jammern«.
Dass der 5G-Zugang aber nicht grundsätzlich versperrt ist, zeigen seit dem Sommer 2023 erste Markttendenzen: ALDI TALK hat 5G-Tarife eingeführt, mit der congstar 5G-Option hat der Verbraucher selbst die Möglichkeit, über die 5G-Freischaltung gegen Aufpreis zu entscheiden − nur sind hier die 5G-Vorteile einfach noch zu marginal (bei max. 50 Mbit/s. lässt sich bei gleichem oder sogar besserem Netzausbau genauso gut LTE/4G nutzen), und es hat nun einmal höhere Tarifpreise zur Folge, wie man an den ALDI-Tarifen sieht.
Spätestens 2024 möchte die BNetzA über die Einführung der DAV entscheiden.
- Beirat der Netzagentur will mehr Wettbewerb im Mobilfunk durchsetzen, Beitrag vom 19.6.2023, https://www.rnd.de/wirtschaft/beirat-der-netzagentur-will-mehr-wettbewerb-im-mobilfunk-durchsetzen-MSJXRRGFHBHRZD5ALJA6F26XGA.html, letzter Abruf am 21.7.2023
- Öffnung der 5G-Netze könnte Preise im Mobilnetz drücken, Handelsblatt vom 21.7.2023, https://www.handelsblatt.com/technik/it-internet/telekommunikation-oeffnung-der-5g-netze-koennte-preise-im-mobilnetz-druecken/29264048.html, letzer Abruf am 21.7.2023
- Mobilfunkversorgung sichern und Ausbauanreize schaffen, Beiratsbeschluss zu TOP 2b Zukünftige Frequenzvergaben vom 19.6.2023, https://www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/Downloads/DE/Allgemeines/Bundesnetzagentur/BeiraeteundAusschuesse/Beirat/Beschluesse/BeschlussBeirat19062023-TOP2.pdf, letzter Abruf am 21.7.2023