Verwaltungsgericht Köln erklärt 5G Frequenz-Auktion für rechtswidrig
EWE und freenet als klagende Parteien − Bundesnetzagentur zum Handeln aufgefordert
27. August 2024
Am Montag, den 26.8.2024, hat das Verwaltungsgericht Köln über die Entscheidung der Bundesnetzagentur über die Vergabe- und Auktionsregeln für die im Jahr 2019 durchgeführte Versteigerung der 5G-Mobilfunkfrequenzen geurteilt.
Damals wurden die Mobilfunklizenzen für 5G versteigert, durch die der Bund 6,6 Mrd. € Einnahmen erlöste. Im Gegenzug gab es von den beteiligten Unternehmen (Netzbetreiber Telekom, Vodafone, Telefónica sowie 1&1 Drillisch) (Mindest-)Ausbauverpflichtungen, während auf die sogenannte Diensteanbieterverpflichtung verzichtet wurde, also im Grunde einer Pflicht zum Verhandeln mit kleineren Anbietern.
Die Vergaberegeln in der Präsidentenkammerentscheidung vom 26. November 2018 umfassen unter anderem die Frequenznutzungsbestimmungen für die späteren Zuteilungsinhaber. Hierzu gehören z.B. konkrete Versorgungsverpflichtungen für Haushalte und Verkehrswege sowie eine sog. Diensteanbieterregelung. Durch diese werden die späteren Zuteilungsinhaber verpflichtet, mit Diensteanbietern ohne eigene Netzinfrastruktur über die Mitnutzung von Funkkapazitäten zu verhandeln. [...] Dieses Verhandlungsgebot halten die hier klagenden Diensteanbieterinnen für unzureichend.
Zu den Anbietern, die sich in der Umsetzung benachteiligt fanden, die politische Einmischung für zu groß hielten (und deshalb auch geklagt haben), zählen EWE TEL und freenet.
In der Presseerklärung zu dem unter Aktenzeichen 1 K 1281/22 (vormals 9 K 8489/18) und 1 K 8531/18 geführten Verfahren heißt es zusammenfassend und recht eindeutig:
Die Entscheidung der Präsidentenkammer der Bundesnetzagentur vom 26. November 2018 über die Vergabe- und Auktionsregeln für die im Jahr 2019 durchgeführte Versteigerung der für den 5G-Mobilfunk besonders geeigneten Frequenzen in den Bereichen 2 GHz und 3,6 GHz ist rechtswidrig. Dies hat das Verwaltungsgericht Köln durch Urteil vom gestrigen Tag (26. August 2024) entschieden und die Bundesnetzagentur zur Neubescheidung verpflichtet.
Damit hat das Gericht die Unrechtmäßigkeit der 5G-Frequenzvergabe aus dem Jahr 2019 (!) festgestellt. In einer Pressemitteilung des Oldenburger Energieunternehmens EWE heißt es dazu erläuternd:
Erstmals seit über 20 Jahren sahen die Vergabebedingungen keine Diensteanbieterverpflichtung für die Lizenznehmer vor. [...] Die Bundesnetzagentur muss nun auch die Auflagen für die Lizenznehmer der 5G-Frequenzen neu entscheiden und dabei die Einschätzung des Verwaltungsgerichts Köln einbeziehen. So müssen auch die Wettbewerbsverhältnisse im Mobilfunkmarkt und die Diensteanbieterverpflichtung von der Behörde neu bewertet werden. Diensteanbieter haben kein eigenes Mobilfunknetz. Sie benötigen einen Vertrag mit einem Netzbetreiber, um dessen Netz zu nutzen und eigene Mobilfunkprodukte an Privat- und Geschäftskunden zu verkaufen. Dafür zahlt der Diensteanbieter angemessene Entgelte an den Netzbetreiber. [...] Dennoch waren seit der Vergabe der 5G-Frequenzen die Netzbetreiber nicht mehr dazu verpflichtet, ein Angebot zu unterbreiten.
Im vergangenen Jahr (2023) äußerte sich der nun scheidende freenet-Chef Vilanek gegenüber dem Handelsblatt, dass man »bei 5G im Grunde ausgesperrt« sei − was das Verfahren ganz gut beschreibt.
Mittlerweile hat sich der Markt für 5G-Tarife zumindest für viele Mobilfunkanbieter in Deutschland eingependelt, von einer Aussperrung dürfte also nicht mehr die Rede sein. Es hat jedoch durchaus (zu) lange gedauert, bis es zu endgültigen Verhandlungserfolgen zum Vorteil der Verbraucher kam.
So führte freenet Mobilfunk erst im Sommer dieses Jahres 5G für Tarife im Telefónica-Netz (wobei hier auch die neue Wettbewerbssituation durch National-Roaming-Partnerschaft von 1&1 und Vodafone indirekt eine Rolle gespielt haben dürfte und weniger die intrinsische Motivation zur Verhandlung), viele Prepaid-Discounter setzen ebenfalls auf 5G, allerdings noch mit verminderter Geschwindigkeit. Beim klagenden Energieversorger EWE (Vodafone-Netz) ist 5G in der Mobilfunksparte derzeit aber immer noch nicht inklusive.
Ob die Diensteanbieterverpflichtung nun zu besseren 5G-Konditionen für noch mehr Anbieter führen wird? Und wie reagieren Bundesnetzagentur und die zahlenden Netzbetreiber darauf?
- VG Köln: Entscheidung der Bundesnetzagentur über die Vergabe- und Auktionsregeln für die im Jahr 2019 durchgeführte Versteigerung der 5G-Mobilfunkfrequenzen ist rechtswidrig, Pressemitteilung vom 27.8.2024, https://www.vg-koeln.nrw.de/behoerde/presse/Pressemitteilungen/17_27082024/index.php, letzter Abruf am 27.8.2024
- Verwaltungsgericht erklärt 5G-Auktion für rechtswidrig, Beitrag vom 27.8.2024, https://www.handelsblatt.com/technik/it-internet/urteil-verwaltungsgericht-erklaert-5g-auktion-fuer-rechtswidrig/100063517.html, letzter Abruf am 27.8.2024
- 5G-Frequenzvergabe nicht rechtmäßig, Pressemitteilung vom 27.8.2024, https://www.ewe.com/de/media-center/pressemitteilungen/2024/08/5g-frequenzvergabe-nicht-rechtmig-ewe-ag, letzter Abruf am 27.8.2024
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