Verbraucherzentrale: Mobilfunkanbieter mit Nachholbedarf bei der gesetzeskonformen Umsetzung des Kündigungsbuttons

Untersuchung aus dem März 2024 zeigt: 40 Prozent haben die Regelungen immer noch nicht umgesetzt

18. März 2024

Kündigungsbutton

Bereits im Sommer 2023 hatte der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) die gesetzskonforme Umsetzung des Kündigungsbuttons untersucht und als »mangelhaft« tituliert.

Dabei wurden 2.946 Webseiten automatisiert durchleuchtet: Als korrekt implementiert galt der Kündigungsbutton in nur 42 Prozent (gegenüber der Erhebung vom November 2022 (28%) immerhin eine Verbesserung um 14 Prozentpunkte, siehe PDF).

Im März 2024 resümierte der vbzv nach einer erneuten Untersuchung (Stichprobe: 1.200 Anbieter), dass vor allem der Telekommunikationsbereich überdurchschnittlich negativ hervorsticht, auch wenn sich das generelle Niveau verbessert hat (80% haben den Kündigungsbutton eingebunden).

Die jüngsten Ergebnisse sind aus unserer Sicht nicht nur frustrierend, sondern alarmierend, wenn Verbraucherrechte so mit Füßen getreten werden:

Knapp 20 Monate nach Inkrafttreten der Regulierung des Kündigungsbuttons hat immer noch jeder fünfte dazu verpflichtete Anbieter keinen Button eingebunden. Das zeigt eine Untersuchung des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv). [...] Der Bereich Telekommunikation fiel in der vzbv-Untersuchung negativ auf: Hier hatten 40 Prozent der untersuchten Anbieter die Regelungen noch nicht umgesetzt.

 

Kündigungsbutton seit 1.7.2022 für Online-Tarife verpflichtend

Zum Hintergrund: Ein Kündigungsbutton ist seit dem 1.7.2022 verpflichtend für sogenannte Dauerschuldverhältnisse, die online abgeschlossen werden können, so also bspw. Mobilfunkverträge über das Internet.

So leicht, wie dir der Vertragsabschluss gemacht wird, soll eben auch die Kündigung ermöglicht werden – was wohl nicht jeder Anbieter charmant findet und bei der Umsetzung schludert.

Denn für Verbraucher sind schließlich die Zeiten vorbei, in denen bspw. zwingend noch eine schriftliche Kündigung verfasst werden musste. Die Hürden bzw. Hemmschwellen für eine Tarifkündigung sind damit geringer geworden, zudem ist ja auch die Rufnummernmitnahme seit 1.12.2021 komplett kostenfrei, was häufigere Tarifwechsel noch stärker begünstigt.

Wann ein Kündigungsbutton als falsch umgesetzt gilt, erklärt die Verbraucherzentrale auf einer Informationsseite. Dort können säumige Unternehmen auch gemeldet werden. Denn sollte dir bei der Kündigung deines Handyvertrags aufgefallen sein, dass es keinen funktionierenden Button gibt, zieht dies verbraucherrechtliche Konsequenzen nach sich:

Wird der Kündigungsbutton falsch umgesetzt, können Verbraucher:innen ihren Vertrag jederzeit und ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen (§ 312 k Absatz 6 Satz 1 BGB).

 
Quellen

Autor: TARIFFUXX Redaktionsteam