Rufnummernmitnahme: Infos zum Anbieterwechsel
Portierung der bestehen Handynummer erklärt: Darauf kommt es an
Mit Rufnummernmitnahme wird die Möglichkeit bezeichnet, bei einem Anbieterwechsel seine bestehende Nummer mitzunehmen.
Das Recht auf Umzug zum neuen Mobilfunkanbieter leitet sich dabei aus dem Telekommunikationsgesetz (TKG) ab, das im Dezember 2021 reformiert wurde (und jede Menge gute neue Verbraucherregelungen mit sich brachte).
Mitunter wird statt der sperrigen Rufnummernmitnahme auch das Wort Portierung verwendet − oder die Abkürzung MNP (Mobile Number Portability), bspw. wenn es um einen MNP-Bonus − einen Neukunden belohnenden Wechselbonus − geht.
Die Rufnummernmitnahme zu einem anderen Mobilfunkanbieter ist grundsätzlich kostenlos. Voraussetzung ist, dass du auch deinen Anbieter (Firmenname im Impressum) wechselst (nicht nur die Marke).
- Du kannst deine bestehende Handynummer in einen neuen Vertrag mitnehmen − aber nur, wenn du auch den Anbieter wechselst
- Seit dem 1.12.2021 ist eine Rufnummernmitnahme immer kostenlos − kurz zuvor konnten noch Gebühren bis zu 6,82 € dafür verlangt werden (falls du also in Fußnoten noch auf diesen krummen Betrag stoßen solltest)
- Eine bekannte Abkürzung für die Rufnummernmitnahme lautet MNP (Mobile Number Portability), alternativ bezeichnen Anbieter die Rufnummernmitnahme auch als Portierung
- Einige Mobilfunkanbieter ermöglichen dir Extra-Vorteile bzw. zahlen dir einen Wechselbonus − vor allem Prepaid-Neukunden. Achte aber immer auf die exakten Bedingungen
- Für eine erfolgreiche Rufnummernmitnahme rechne ungefähr mit einem Zeitraum von 2 Wochen
- Die Rufnummernmitnahme ersetzt nicht automatisch eine Kündigung. Denk also vor allem bei einer vorzeitigen Rufnummernmitnahme daran, deinen bestehenden Vertrag zu kündigen
- Möchtest du deine Handynummer von einer Prepaidkarte mitnehmen, musst du dafür eine sogenannte (Prepaid-)Verzichtserklärung ausfüllen und bei deinem Altanbieter einreichen
Rufnummernmitnahme gesetzlich geregelt
Die gesetztliche Regelung zur Rufnummernmitnahme findest du im Telekommunikationsgesetz (TKG) unter Paragraf 59 (TKG 2021, §59):
Anbieter öffentlich zugänglicher nummerngebundener interpersoneller Telekommunikationsdienste stellen sicher, dass Endnutzer, die einen Vertrag kündigen, die Rufnummernmitnahme nach Absatz 5 bis zu einem Monat nach Vertragsende beantragen können [...] Die Bundesnetzagentur stellt ferner sicher, dass Endnutzern für die Rufnummernmitnahme keine direkten Entgelte berechnet werden.
Heißt also: Eine Portierung darf nicht berechnet werden, und du hast bis zu 30 Tage Zeit, dir nach Vertragsbeendigung noch zu überlegen, ob du dein Anrecht auf die alte Nummer durch Portierung wahrnimmst oder die Nummer freigibst. In der Praxis sind sogar vereinzelt (anbieterindividuell) noch bis zu 90 Tage möglich.
Für eine erfolgreiche Rufnummernmitnahme müssen Name, Adresse und Geburtsdatum übereinstimmen. Bei Umzug oder Namenswechsel (bspw. durch Heirat) also darauf achten, dass deine Personalausweis-Daten auch noch beim Altanbieter korrekt hinterlegt sind, vor allem wenn dein Vertrag schon länger läuft.
Einfache Checkliste zur Rufnummernmitnahme bei der BNetzA
Die Bundesnetzagentur (BNetzA) bringt es mit einer einfachen Checkliste auf ihren Seiten auf den Punkt (lesenswert). Dabei illustriert sie auch den Fall einer vorzeitigen Rufnummernmitnahme.
Die Mitnahme von Rufnummern ist nur möglich, wenn Ihre Kundendaten beim bisherigen und beim neuen Anbieter übereinstimmen. Gleichen Sie deswegen die Angaben (Name, Anschrift, Geburtsdatum, zu portierende Rufnummern) bei dem neuen Anbieter mit den Daten Ihres Vertrages beim bisherigen Anbieter ab. [...] Bei Mobilfunkrufnummern besteht die Besonderheit, eine Rufnummer auch schon vor Vertragsende zu einem anderen Anbieter mitnehmen zu können. Auf die Vertragslaufzeit Ihres bisherigen Vertrags hat dies keine Auswirkungen, so dass Sie diesen bis zum Vertragsende bezahlen müssen. Sie können sich für diesen Vertrag aber eine neue Mobilfunkrufnummer zuteilen lassen.
Nach der Mindestvertragslaufzeit beträgt die Kündigungsfrist für jeden Mobilfunkvertrag maximal einen Monat. Das heißt: Sind in einem Laufzeit-Vertrag die 24 Monate erst einmal verstrichen, verlängert sich dieser Vertrag nur jeweils um einen weiteren Monat – und du kannst somit flexibel kündigen. Mit anderen Worten: Nach 2 Jahren ist jeder Handyvertrag monatlich kündbar (solange du ihn nicht selbst verlängerst).
Portierung ersetzt keine Kündigung
Denk bitte immer daran, dass eine (vorzeitige) Portierung nicht automatisch mit einer Kündigung gleichzusetzen ist. In der Praxis wähle lieber folgende Reihenfolge: Zuerst die Kündigung aussprechen, und dann alles Weitere (wie eine Portierungserklärung, wenn notwendig) in die Wege leiten.
Die Rufnummernmitnahme ist sofort mit Vertragsabschluss, zum Ende deines laufenden Vertrags oder nachträglich nach Aktivierung deines Neuvertrags möglich. Wir von TARIFFUXX fragen dich im Bestellprozess, ob du deine Rufnummer mitnehmen möchtest, und stellen dir die jeweiligen Möglichkeiten deines gewählten Tarifs zur Auswahl. TARIFFUXX übernimmt aber weder Kündigung noch Rufnummernmitnahme für dich – wir erklären dir aber bei einer Bestellung über uns ganz konkret, wie die Rufnummernmitnahme erfolgt
Folgender Zeitraum ist für die Rufnummernmitnahme wichtig: Die Mitnahme deiner alten Handynummer zum Vertragsende ist frühestens 120 Tage vor und laut Gesetz bis zu 30 Tage nach Vertragsende (es gibt aber auch kulante Anbieter, die noch die alte Grenze von 90 Tagen nach Vertragsende gewähren). Zudem besteht die Möglichkeit der sofortigen Mitnahme aus deinem laufenden Handyvertrag: In diesem Fall erhältst du von deinem alten Mobilfunkanbieter für die verbleibende Vertragslaufzeit eine neue, zusätzliche Rufnummer (Altvertrag muss bis zum regulären Vertragsende weiter bezahlt werden). Wenn du aus einem Prepaid-Tarif portierst, musst du eine sogenannte Prepaid-Verzichtserklärung zusätzlich einreichen.
Die Rufnmmernmitnahme ist grundsätzlich kostenlos. Seit dem 1.12.2021 regelt dies das neue Telekommunikationsgesetz (TKG). Weder dein alter noch dein neuer Anbieter dürfen dir eine Gebühr für die Portierung in Rechnung stellen. Einige Anbieter gewähren sogar nach wie vor einen Wechselbonus, wenn du deine Handynummer mitbringst (für die eingehende Portierung). Vom 20.4.2020 bis 30.11.2021 betrugen die Kosten für die abgehende Rufnummernmitnahme für alle Anbieter einheitlich 6,82 €.
Damit deine Rufnummer erfolgreich portiert werden kann, musst du folgende Daten beim alten und neuen Anbieter übereinstimmend abgleichen: Vorname, Name sowie das Geburtsdatum. Hast du deinen bestehenden Vertrag noch nicht gekündigt (möchtest aber die Rufnummer vorzeitig mitnehmen), musst du deinen bisherigen Anbieter informieren, sodass dieser die Nummer zur abgehenden Portierung freigibt (sogenanntes Opt-in setzen).
Normalerweise ist eine Rufnummernmitnahme immer möglich, sofern du wirklich den Anbieter wechselst (alter und neuer Anbieter müssen unterschiedlich sein). Bei Anbietern mit mehreren verbundenen Marken (z.B. freenet, Klarmobil) achte genau darauf, ob sich der Anbieter (Angabe im Impressum) ändert, wenn du lediglich die Marke zu wechseln scheinst (Beispiel: freenet Mobilfunk nicht mit freenet Mobile verwechseln). Bei Drillisch ist der Wechsel zwar möglich, aber es wird dann sogar eine Tarifwechsel-Gebühr fällig. Im TARIFFUXX Bestellprozess werden dir nur die für die Portierung zulässigen Anbieter angezeigt. Bei Fragen oder Sonderfällen wende dich gern an unsere Hotline.
Seit 2012 ist es möglich, eine vorzeitige Rufnummernmitnahme durchzuführen. Du erhältst dann eine neue Rufnummer für die Restzeit deines Altvertrags, denn: Der alte Kontrakt läuft bis zum Vertragsende weiter. Deshalb verwechsle nie, dass du den Altvertrag kündigen musst. Eine Portierungserklärung ersetzt nicht die Kündigung.
Bei einer nachträglichen Rufnummernmitnahme regelst du die Portierung im Nachhinein selbst − und nicht bereits im Bestellprozess. Nachteil: Mitunter kannst du dann noch nicht einsehen, ob du überhaupt wechseln kannst. Bei TARIFFUXX geben wir die Ausschlüsse hingegen transparent an.
Tipps zum Wechselbonus bei Portierung
Manche Anbieter, insbesondere freenet, loben einen zusätzlichen Wechselbonus bei Portierung aus, für den eine kostenpflichtige SMS (19 Cent) an eine Kurzwahl versendet werden muss. Dafür bleibt nach Aktivierung der SIM-Karte dann ein Zeitfenster von einigen Tagen.
Wichtig: Der Bonusbetrag wird dir dann gutgeschrieben, wenn du die SMS von der bereits portierten Nummer versendest. Heißt also: Erst die erfolgreiche Rufnummernmitnahme abwarten und dann den Bonus in der vorgeschriebenen Frist per SMS anfordern und gutschreiben lassen. Sollte bei einem Handy mit Vertrag das Gerät noch nicht geliefert worden sein, darüber nachdenken, die Bonus-SMS vom alten Gerät aus zu versenden, wenn der Vertrag bereits mit der bestehenden Nummer läuft, um das Bonus-Zeitfenster nicht zu reißen.
Eine weitere wichtige Bedingung ist oftmals, dass du bereits im Bestellprozess das Signal geben musst, die Rufnummer mitnehmen zu wollen – auch wenn du die Nummer erst nachträglich portierst.
Wechelboni sind veränderlich. Mobilfunkanbieter nutzen sie, um Aktionspreise zu setzen.
Kann ich meine Nummer mitnehmen?
Aber woher weiß ich denn überhaupt, von welchem Anbieter ich wohin wechseln kann?
Kleiner TARIFFUXX-Lifehack: Der nachhaltige Anbieter WEtell, aber auch die Telekom haben eine echt nette Providerliste online gestellt bzw. halten sie im Hilfeforum bereit, wo du dich ganz einfach orientieren kannst: Stimmen die vier Buchstaben des Providerkürzels von Altanbieter und neuem Anbieter überein, ist keine (!) Portierung möglich.
Rufnummernmitnahme für Anbieter der freenet AG (freenet Mobilfunk, Klarmobil)
Häufig nachgefragt, weil durchaus verwirrend, ist die Rufnummernmitnahme innerhalb der freenet-Gruppe (freenet AG). Denn einerseits steckt freenet Mobilfunk (ehemals mobilcom-debitel) hinter vielen Angeboten und Marken. Eine Marke der freenet AG, aber nicht von freenet Mobilfunk (= freenet DLS GmbH), ist Klarmobil (in alten Logos und auf der Website ist ja manchmal auch freenet als Marke hinterlegt, was sich auf die AG bezieht). Und Klarmobil hat wiederum ebenfalls Untermarken.
Ein Wechsel zwischen freenet Mobilfunk und Klarmobil ist jedoch möglich.
freenet DLS GmbH | Klarmobil GmbH |
---|---|
freenet Mobilfunk (ehemals mobilcom-debitel) | Klarmobil |
Mega SIM (o2) | Dr. SIM |
freenet FUNK (o2) | crash |
Talkline (Vertriebsmarke der Motion TM Vertriebs GmbH, o2) | Happy SIM |
freenet FLEX | |
freenetmobile |
Genaueres zur Rufnummernmitnahme bei freenet und zur Mitnahme der Nummer zu Klarmobil erfährst du hier bei uns in jeweils einzelnen Ratgebern:
Merk dir als Faustregel einfach: Schau ins Impressum des Anbieters, bei dem du bist, und in das Impressum des Anbieters, zu dem du wechseln möchtest − und ignoriere hier erst einmal die Markennamen (denn freenet FLEX ist bspw. ein Angebot der klarmobil GmbH, hinter freenet Mobilfunk selbst steckt aber die freenet DLS GmbH).
Stimmen die Firmennamen der Anbieter exakt überein, ist keine Rufnummernmitnahme möglich. So kannst du also bspw. nicht von Klarmobil zu Dr. SIM oder crash wechseln, wohl aber von freenet Mobilfunk zu diesen Marken.
Rufnummernmitnahme bei Drillisch: Vorbildlich
Zwischenzeitlich gestaltete sich die Rufnummernmitnahme bei Drillisch-Tarifen schwieriger, jetzt ist die Portierung zum Vertragsende, die einen nahtlosen Übergang ermöglicht, wieder möglich.
Der Prozess gilt unserer Meinung nach insgesamt als vorbildlich.
Achtung aber bei einem sogenannten Markenwechsel (Wechsel innerhalb der Drillisch-Marken): Der kostet dich in der Regel 20 €.
Rufnummernmitnahme beim selben Anbieter = Vertragsverlängerung
Wenn du deinen Anbieter eigentlich gar nicht wechseln möchtest, aber trotzdem ein Neukunden-Angebot desselben Anbieters wahrnehmen möchtest, so ist dies nicht möglich. Denn das wäre eine Vertragsverlängerung – und für Bestandskunden gelten leider oftmals viel schlechtere Konditionen.
Als Trick für die Rufnummernmitnahme beim selben Anbieter kannst du hier eine sogenannte Zwischenportierung anstreben. Du wechselst zur Überbrückung in einen jederzeit kündbaren Tarif, um von dort in deinen Wunschtarif (für die nächsten 2 Jahre) zu wechseln, und führst jeweils eine Portierung durch. So bleibst du im Endeffekt bei deinem Anbieter, aber über eine kurzen Umweg.
Zugegeben, das ist mit Aufwand verbunden, aber deine einzige Möglichkeit, wenn du kein Vertragsverlängerungsangebot von deinem Anbieter wahrnehmen möchtest.
Rufnummernmitnahme bei Prepaid
Wer seine Rufnummer aus einem Prepaid-Tarif portieren möchte, muss bei Portierung ein sogenanntes Opt-in setzen, benötigt eine sogenannte Prepaid-Verzichtserklärung. Das ist nichts Aufregendes, erfordert aber Rücksprache mit dem jetzigen Anbieter.
Wechselst du aus einem Prepaid-Tarif, ist eine sogenannte Prepaid-Verzichtserklärung notwendig. Mit anderen Worten: Du musst erst deinen Prepaid-Anbieter kontaktieren und ein sogenanntes Opt-in setzen (gilt für ca. 30 Tage), damit die Rufnummernmitnahme aus diesem Tarif heraus möglich ist. Vorhandenes Prepaid-Guthaben solltest du dir übrigens noch auszahlen lassen.
Nachträgliche Rufnummernmitnahme
Wird dir direkt im Bestellprozess noch keine Rufnummernmitnahme angezeigt, heißt das nicht, dass die Rufnummernmitnahme nicht möglich ist. Manchmal musst du dich selbst darum kümmern. Dann bekommst du vom entsprechenden Anbieter einen Hinweis, dass du eine nachträgliche Rufnummernmitnahme durchführen musst.
Ist die Portierung allerdings die Bedingung für einen speziellen Preis (wie bei der SIMon mobile Rufnummernmitnahme) oder für einen erhöhten Wechselbonus, wird deine Rufnummer oftmals aus Servicegründen vorab abgefragt.
Anders herum übrigens genauso: Eine Abfrage der Portierung im Bestellprozess bedeutet nicht immer, dass die Nummer für eine Portierungserklärung automatisch übertragen wird.
Wirst du aufgefordert, die Portierung selbst durchzuführen, nimm diese Hinweise ernst. Im Zweifel hilft dir unser Kundenservice da gern weiter.
- Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2018/1972 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Dezember 2018 über den europäischen Kodex für die elektronische Kommunikation (Neufassung) und zur Modernisierung des Telekommunikationsrechts (Telekommunikationsmodernisierungsgesetz), Drucksache 19/26108 vom 25.1.2021, https://dserver.bundestag.de/btd/19/261/1926108.pdf, letzter Abruf am 1.3.2023
- Anbieterwechsel und Umzug, https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Vportal/TK/InternetTelefon/Wechsel/start.html, letzter Abruf am 1.6.2023
Wir sind keine Juristen, und deshalb stellt dieser Beitrag auch keine Rechtsberatung dar. Berücksichtige bitte, dass sich Vorschriften und Inhalte jederzeit auch ohne unsere Kenntnisnahme verändern können, wir uns aber natürlich sehr um ständige Aktualität bemühen. Bei Unklarheiten oder Verständnisproblemen nutze bitte auch die im Beitrag erwähnten Quellen und Verweise, um dich über den aktuell gültigen Stand zu informieren.
Letzte Aktualisierung: 08. August 2024